Allgemeines
Für alle Verträge über Leistungen zwischen der Designerin Anne Schnelle
und dem Auftraggeber gelten ausschließlich die nachfolgenden AVG.
Sie gelten auch dann, wenn die auftraggebende Person Allgemeine Geschäftsbedingungen
verwendet und diese entgegenstehende oder von
den hier aufgeführten AVG abweichende Bedingungen enthalten.
Die AVG der Designerin Anne Schnelle gelten auch, wenn die Designerin
Anne Schnelle in Kenntnis entgegenstehender oder von den hier aufgeführten
Bedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers
den Auftrag vorbehaltlos ausführt.
Abweichungen von den hier aufgeführten Bedingungen sind nur dann
gültig, wenn ihnen die Designerin Anne Schnelle ausdrücklich schriftlich
zustimmt.
2 Angebote, Vertragsabschluss
Mit der Auftragserteilung an die Designerin Anne Schnelle erkennt die
auftraggebende Person diese Allgemeinen Vertragsbedingungen für die
Dauer der gesamten Geschäftsbeziehung an. Die Angebote der Designerin
Anne Schnelle sind freibleibend und unverbindlich.
Der Gegenstand des Vertrages richtet sich nach den Individualvereinbarungen
der Parteien. Die Designerin Anne Schnelle schuldet keine Leistungen,
die nicht ausdrücklich individuell vereinbart wurden. Geschuldet
ist die Übergabe der Entwürfe in einer Art und Weise, die die Herstellung
der sich aus dem Vertrags-/Auftragszweck ergebenden Produkte ermöglicht;
die Übergabe sogenannter »offener« Dateien ist grundsätzlich nicht
geschuldet. Die Auftragserteilung erfolgt in schriftlicher Form, per E-Mail
oder nach mündlicher Absprache. Korrekturen und Änderungen, soweit
sie 10 % der reinen Entwicklungskosten nicht überschreiten, sind in den
pauschalen Angebotspreisen enthalten. Sollten bis zur Ausführung des
Auftrages Kostenerhöhungen über 10 % der Angebotssumme eintreten,
werden diese dem Kunden rechtzeitig mitgeteilt. Dem Kunden wird nur in
diesem Fall das Recht eingeräumt, von einem bestehenden Vertrag
zwischen ihm und der Designerin Anne Schnelle zurückzutreten. Nach
schriftlicher Auftragsbestätigung und mit Beginn der Arbeit wird eine Vorauszahlung
in Höhe von 20 % der Gesamtauftragssumme fällig, sofern
diese einen Wert von 1.000 Euro übersteigt.
Anderweitig kann vereinbart werden, dass bei längerfristigen Projekten,
bei denen der vereinbarte Leistungszeitraum mehrere Monate umfasst,
jeweils am Ende des Monats eine Teilrechnung zu begleichen ist. Der Teilbetrag
errechnet sich aus der Projektgesamtsumme, geteilt durch die Anzahl
der jeweiligen Monate.
3 Vergütung
Sämtliche Leistungen, die die Designerin Anne Schnelle für den Auftraggeber
erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes
vereinbart wird. Wünscht die auftraggebende Person während oder
nach Leistungserbringung der Designerin Anne Schnelle Sonder- und/
oder Mehrleistungen, so folgt daraus eine ergänzende Vergütungspflicht.
Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die die
auftraggebende Person zu vertreten hat, so kann die Designerin Anne
Schnelle eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen.
Die Vergütung setzt sich vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen aus
einem Entwurfshonorar und – soweit eine Nutzung der Leistungen vertraglich
vorgesehen ist – einem Nutzungshonorar zusammen. Das Nutzungshonorar
wird nach dem vertraglich vereinbarten Nutzungsumfang
bestimmt.
Weitergehende Nutzungen müssen ergänzend bezahlt werden. Vorschläge
des Auftraggebers bzw. seiner Mitarbeitenden oder seine bzw. deren
sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung.
Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen
Mehrwertsteuer zu zahlen sind.
4 Abnahme
Die Abnahme erfolgt schriftlich durch einen Freigabevermerk. Geht in
einer Frist von 14 Tagen nach Übergabe der Projektergebnisse keine
detaillierte schriftliche Mängelrüge ein, so gelten die abgelieferten Projektergebnisse
als abgenommen bzw. freigegeben. Urlaubszeiten unterbrechen
diese Regelungen nicht. Sie sind von beiden Seiten rechtzeitig
anzukündigen.
Als rechtzeitig gilt eine Vorlaufzeit von zwei Wochen. Eventuelle Beanstandungen
haben unverzüglich nach Empfang der Arbeitsergebnisse zu
erfolgen.
Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert
werden. Im Rahmen des Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit.
Mängelansprüche hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen.
5 Lieferung
Liefertermine bedürfen der Vereinbarung. Für die Dauer der Prüfung
von Entwürfen, Prototypen etc. durch den Auftraggeber ist die Lieferzeit
jeweils unterbrochen. Die Unterbrechung wird vom Tage der Benachrichtigung
des Auftraggebers bis zum Tage des Eintreffens seiner
Stellungnahme gerechnet. Verlangt die auftraggebende Person nach
Auftragserteilung Änderungen des Auftrags, welche die Anfertigungsdauer
beeinflussen, so verlängert sich die Lieferzeit entsprechend. Bei
Lieferungsverzug ist die auftraggebende Person in jedem Falle erst nach
Stellung einer angemessenen Nachfrist von mindestens zwei Wochen zur
Ausübung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte berechtigt.
6 Zahlungsbedingungen
Soweit nicht anders vereinbart, sind alle Rechnungen sofort ohne Abzug
fällig. Bei Zahlungsverzug kann die Designerin Anne Schnelle bei Rechtsgeschäften,
an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, Verzugszinsen
in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der
Europäischen Zentralbank p.a., bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher
beteiligt ist, in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen
Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. verlangen. Die Geltendmachung
eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt vorbehalten.
7 Nutzungsrechte
Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen nur für den vereinbarten Nutzungsumfang
(zeitlich, räumlich und inhaltlich) verwendet werden. Jede
Nutzung über den vereinbarten Nutzungsumfang (zeitlich, räumlich und
inhaltlich) hinaus ist in jedem Fall durch ein Nutzungshonorar gesondert
zu vergüten. Jede auch nur teilweise Nachahmung eines rechtlich
geschützten Entwurfs oder einer rechtlich geschützten Reinzeichnung
ist unzulässig. Sämtliche Entwürfe, Reinzeichnungen, Konzeptionen und
sonstige Leistungen der Designerin Anne Schnelle werden dem Auftraggeber
im Sinne des § 18 Abs. 1 UWG anvertraut. Eine unbefugte Verwertung
oder Mitteilung an Dritte außerhalb der vertraglichen Vereinbarung
der Parteien ist unzulässig.
Die Designerin Anne Schnelle räumt dem Auftraggeber die für den jeweiligen
Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte ein. Soweit nichts
anderes vereinbart ist, wird im Zweifel jeweils nur das einfache Nutzungsrecht
(mehrfache Verwertung) eingeräumt. Vorbehaltlich anderweitiger
Vereinbarungen wird die Vergütung des Entwurfs- und Nutzungshonorars
nach dem jeweils aktuellen AGD Vergütungstarif Design berechnet,
wie er zwischen der Allianz deutscher Designer (AGD) und der Vereinigung
Selbstständige Design-Studios (SDSt) geschlossen wurde. Der AGD
Vergütungstarif Design kann jederzeit bei der Designerin Anne Schnelle
angefordert werden.
Jede Übertragung oder Teilübertragung von Nutzungsrechten und jede
Einräumung von Unterlizenzen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung
der Designerin Anne Schnelle.
Die Nutzungsrechte gehen Zug um Zug mit der vollständigen Bezahlung
der Vergütung auf den Auftraggeber über.
Geschützte Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche
Einwilligung der Designerin Anne Schnelle weder im Original noch bei
der Reproduktion verändert werden. Die Designerin Anne Schnelle hat
das Recht, eine Entstellung oder eine andere Beeinträchtigung ihrer geschützten
Entwürfe und Reinzeichnungen zu verbieten, die geeignet ist, ihre berechtigten geistigen oder persönlichen Interessen an den vorgenannten
Werkleistungen zu gefährden.
8 Namensnennungspflicht
Die Designerin Anne Schnelle ist auf oder in unmittelbarer Nähe zu den
Vervielfältigungsstücken und/oder in unmittelbarem Zusammenhang mit
der öffentlichen Wiedergabe der Leistungen des Kommunikationsdesigners
namentlich zu nennen, soweit eine Nennung nicht gänzlich branchenunüblich
ist.
9 Rechte Dritter, Datensicherheit und Inhalte
Die auftraggebende Person stellt die Designerin Anne Schnelle von sämtlichen
Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei. Er ist
verpflichtet, bezüglich den der Designerin Anne Schnelle zur Verfügung
gestellten Daten das Copyright sowie Rechte Dritter zu beachten und er
muss über
die Genehmigung für die Veröffentlichung und/oder Veränderung dieser
Daten verfügen. Die auftraggebende Person ist verpflichtet, von allen
Daten, die er – gleichgültig in welcher Form – an die Designerin Anne
Schnelle sendet, Sicherheitskopien zu erstellen. Die Designerin Anne
Schnelle haftet nicht für den Verlust oder die Veränderung der Daten.
Eine Nutzung der Leistungen der Designerin Anne Schnelle für pornografische
oder sonstige rechtlich unzulässige Inhalte ist dem Auftraggeber
untersagt.
10 Geheimhaltung, Datenschutz
Die der Designerin Anne Schnelle übergebenen Informationen gelten
als nicht vertraulich, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
Soweit sich die Designerin Anne Schnelle Dritter zur Erbringung der angebotenen
Dienste bedient, ist sie berechtigt, die Daten dem Dritten offenzulegen,
wenn dies für die Vertragszwecke erforderlich ist.
11 Copyright, Nutzungsrechte
Für alle von der Designerin Anne Schnelle erstellten Arbeiten und Entwürfe
werden an den Auftraggeber Nutzungsrechte in jeweiligem Umfang
erteilt. Das Copyright/Urheberrecht liegt bei der Designerin Anne
Schnelle. Sie ist berechtigt, sofern nicht anders vereinbart, Entwürfe und
Arbeiten zur Eigenwerbung in sämtlichen Medien zu verwenden. Sie ist
außerdem berechtigt, auf den erstellten Werbemitteln einen Copyright-
Vermerk anzubringen, falls nicht anders vereinbart.
12 Leistung, Haftung, Schadenersatz
Die Dienstleistung der Designerin Anne Schnelle beinhaltet in der Hauptsache
die Beratung, Konzeption und Produktionsabwicklung von Printund
Onlinemedien.
Die Designerin Anne Schnelle haftet für entstandene Schäden z.B. an sie
überlassene Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts etc. nur bei Vorsatz und
grober Fahrlässigkeit, es sei denn, für Schäden aus der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; für solche Schäden haftet der
Kommunikationsdesigner auch bei Fahrlässigkeit. Im Übrigen haftet er für
leichte Fahrlässigkeit nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung
für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung
ist (Kardinalpflicht).
Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an
Dritte erteilt werden, übernimmt die Designerin Anne Schnelle gegenüber
dem Auftraggeber keinerlei Haftung, es sei denn, die Designerin
Anne Schnelle trifft gerade bei der Auswahl des Dritten ein Verschulden.
Die Designerin Anne Schnelle tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittler
auf.
Die auftraggebende Person versichert, dass er zur Verwendung aller der
Designerin Anne Schnelle übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte
er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein,
stellt die auftraggebende Person die Designerin Anne Schnelle von allen
Ersatzansprüchen Dritter frei.
Die auftraggebende Person hat Entwürfe oder Reinzeichnungen auf etwaige
Mängel (Richtigkeit von Bild, Text, Zahlen etc.) zu überprüfen und
gegebenenfalls freizugeben. Für solchermaßen vom Auftraggeber freigegebene
Entwürfe oder Reinzeichnungen entfällt jede Haftung der Designerin
Anne Schnelle für erkennbare Mängel. Dies gilt nicht, wenn die
auftraggebende Person ein Verbraucher ist.
Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von 14 Tagen
nach Ablieferung des Werks schriftlich der Designerin Anne Schnelle geltend
zu machen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung
der Mängelrüge. Dies gilt nicht, wenn die auftraggebende Person
ein Verbraucher ist.
Die auftraggebende Person ist verpflichtet, die rechtliche Zulässigkeit der
Entwürfe und sonstigen Arbeiten selbstständig und gewissenhaft prüfen
zu lassen, bevor er die Entwürfe und sonstigen Arbeiten im geschäftlichen
Verkehr verwendet. Die Designerin Anne Schnelle haftet außer bei Vorsatz
und grober Fahrlässigkeit nicht für die rechtliche Zulässigkeit seiner
Entwürfe und sonstigen Arbeiten. Sie wird den Auftraggeber auf rechtliche
Bedenken hinweisen, soweit sie ihr bekannt sind. Für die vom Auftraggeber
zu vervielfältigenden und freigegebenen Arbeiten entfällt jede
weitergehende Haftung der Designerin Anne Schnelle.
13 Entwicklung von Webseiten-Prototypen
Die Erstellung von Webseiten-Prototypen erfolgt durch die Designerin
Anne Schnelle nach vorausgegangenem, schriftlichen Angebot. Nach Beendigung
des Vertragsverhältnisses durch Erhalt der Zahlung und Übergabe
der Seiten an den Kunden übernimmt die Designerin Anne Schnelle
keine Garantie für Fehler, die durch Eingriffe des Kunden oder durch Einwirkung
Dritter entstehen.
Die auftraggebende Person hat sich bei Übergabe des Webseiten-Prototypen
davon zu überzeugen, dass die von der Designerin Anne Schnelle
gefertigten Seiten unter den zuvor festgelegten Testbedingungen inhaltlich
korrekt sind. Die Designerin Anne Schnelle übernimmt keine Gewähr
für die Vollständigkeit der Daten und dafür, dass die Leistung einem vom
Kunden verfolgten bestimmten Zweck genügt. Eine Frist für die Fertigstellung
muss zuvor schriftlich vereinbart und die benötigten Daten vom
Kunden zur Verfügung gestellt werden. Ist dies nicht oder nur bedingt
der Fall, verzögert sich die Fertigstellung um einen angemessenen Zeitrahmen.
Die Designerin Anne Schnelle haftet nicht für Verluste, die dem
Kunden durch eine eventuelle Verzögerung bei der Erfüllung des Auftrages
entstehen. Auch bei verbindlich vereinbarten Fristen hat die Designerin
Anne Schnelle eine Verzögerung der Leistungserbringung aufgrund
von höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der Designerin
Anne Schnelle die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen,
nicht zu vertreten. Ein angemessener Zeitrahmen zur Fertigstellung
ist auch hier zu setzen.
14 Abnahme/Vertragsrücktritt
Tritt die auftraggebende Person vom Vertrag zurück oder nimmt er die
fertiggestellten Produkte oder Webseiten-Prototypen nicht an, so gerät
er in Abnahmeverzug. Im Falle des Abnahmeverzuges ist die Designerin
Anne Schnelle berechtigt, auf Vertragserfüllung zu bestehen oder ersatzweise
Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Als Schadensersatz
kann die Designerin Anne Schnelle 75 % des dem Auftrag zugrunde liegenden
Angebotspreises gegenüber dem Kunden einfordern.
15 Eigentumsvorbehalt / Nutzungsrechte
Das Urheberrecht für veröffentlichte, von der Designerin Anne Schnelle
erstellte Objekte (Konzepte, Manuals, Drucksachen, Webseiten-Prototypen,
Grafiken, Illustrationen, Texte, u. a.) bleibt allein bei der Designerin
Anne Schnelle. Die auftraggebende Person erhält mit der vollständigen
Bezahlung, insofern nicht anders vereinbart, die vereinbarten Nutzungsrechte
für die erstellten Objekte.
Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Objekte in anderen elektronischen
oder gedruckten Publikationen, insbesondere auf anderen
Internetseiten, ist ohne ausdrückliche Zustimmung seitens der Designerin
Anne Schnelle nicht gestattet.
16 Salvatorische Klausel
Sollte in diesen Bedingungen eine unwirksame Regelung enthalten sein,
gelten alle übrigen gleichwohl. Die unwirksame Regelung ist durch eine
wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der betreffenden
Formulierung am nächsten kommt.
Halle (Saale), Januar 2022